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KREATIV KOCHEN

Ihre kreative Kochschule bei München

AGB

§ 1 Geltungsbereich der AGB

Die Kochschule KreativKochen bietet Koch- und Kochevents, Kochschulungen,  Gruppenunterricht zum Thema kochen für alle Interessentengruppen an. Unter der  Anleitung von Regina Martensen, Köchin, Food-Journalistin oder Gastköchen werden  unterschiedliche Themenkurse angeboten und durchgeführt.
Dauer und Kursteilnehmerzahlen der einzelnen Veranstaltungen können variieren. Im  Allgemeinen beträgt die Dauer eines Kurses zwischen 4 und 5 Stunden. Die  Teilnehmerzahl in den Kochkursen liegt meistens zwischen 8 und 15 Personen. Bei  Kochevents können bis zu 25 Personen teilnehmen.
Die Buchung von Leistungen/Veranstaltungen bei ‚KreativKochen’ (im folgenden Veranstalter  genannt) erfolgt auf Grundlage der nachfolgenden Geschäftsbedingungen. 

§  2 Vertragsschluss

1. Mit der Anmeldung, welche schriftlich, mündlich, telefonisch oder über das  Internet erfolgen kann, zur Teilnahme an einer Veranstaltung (Kochkurs/Event)  bzw. Buchung, bietet/en der/die Teilnehmer, Veranstalter den Abschluss eines  Vertrages auf der Grundlage der jeweiligen Beschreibung, dieser  Geschäftsbedingungen und aller ergänzender Angaben, die während des Kauf oder  Buchungsprozesses mitgeteilt werden, verbindlich an. Nach der Anmeldung erhalten  Sie vom Veranstalter eine Rechnung, die per Internet/e-Mail oder Post verschickt  wird. Nach Zahlungseingang auf dem Konto des Veranstalters erhalten Sie eine  verbindliche Anmeldebestätigung.

2. Der/die Teilnehmer/in ist verpflichtet, die ihm zugegangene Bestätigung unmittelbar auf Übereinstimmung  mit den von Ihm gemachten Angaben während der Bestellung zu überprüfen.  Abweichungen muss der/die Teilnehmer/in unverzüglich dem Veranstalter mitteilen.  Sollte der Teilnehmer 7 Tage nach Bestellung oder 3 Tage vor dem Termin zur  Durchführung des Kurses/Events keine Bestätigung erhalten haben, so ist er  verpflichtet sich umgehend mit dem Veranstalter schriftlich oder mündlich in  Verbindung zu setzen.

3. Der Teilnehmer haftet für alle Verpflichtungen  von mit angemeldeten Teilnehmern aus dem Vertrag und versichert, dass diese die  erforderlichen persönlichen Voraussetzungen zur Teilnahme an der Veranstaltung  erfüllen.

§  3 Widerrufsrecht

1. Als Verbraucher haben Sie das Recht, Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei  Wochen nach Erhalt der Kursbuchung ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B.  Brief, Fax, E-Mail) zu widerrufen. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die  rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf oder die Rücksendung der Ware  sind zu richten an:
Kreativkochen
Bahnhofsstr. 15
83624 Otterfing

3. Der Buchungspreis wird im Falle des Widerrufes an den Käufer  unbar zurückerstattet. Hierzu ist die Angabe der Kontoverbindung vom Kunden  notwendig.

4. Das Widerrufsrecht besteht nicht, wenn der Kurs/Event  bereits stattgefunden hat.
Ende der Widerrufsbelehrung.

 §  4 Leistungen, Leistungsänderungen, Preise

1. Die Leistungsverpflichtung des Veranstalters ergibt sich ausschließlich aus dem  Inhalt der zugegangenen Bestätigung in Verbindung mit der für den Zeitpunkt der  Bestellung gültigen Kurs/Eventbeschreibung, Details und Erläuterungen.

2. Nebenabreden, die den Leistungsinhalt der Veranstaltungen erweitern, sind nur  bei schriftlicher Bestätigung durch den Veranstalter verbindlich.

3. Änderungen und Abweichungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach  Vertragsschluss organisatorisch notwendig werden, sind gestattet. Der  Veranstalter ist verpflichtet, den Teilnehmer über Leistungsänderungen und  Leistungsabweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen und ihm mit einer  Erklärungsfrist von 10 Tagen einen kostenlosen Rücktritt anzubieten, sofern die  Änderungen nicht lediglich geringfügig sind. Ein Kündigungsrecht des Teilnehmers  bleibt unberührt. Der Veranstalter ist berechtigt den Veranstaltungsort, das  Durchführungsdatum und die Uhrzeit (Beginn und Ende des  Kurses/Veranstaltung/Event) nachträglich zu ändern, sofern dies aus Gründen  notwendig ist, die sich nach Abschluss des Vertrages ergeben und zur  Durchführung zwingend relevant sind. Der Teilnehmer wird über solche Änderungen  rechtzeitig informiert.

4. Alle Preise verstehen sich als Endpreise in  Euro. Es sei denn, im zugrunde liegenden Vertrag wurde ausdrücklich etwas  anderes vereinbart.

§  5 Zahlung

1. Beim Kauf  bzw. bei der Buchung einer Veranstaltung (Kochkurs/Event) ist die Zahlung sofort  fällig, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist.

§ 6 Rücktritt  von Kunde / Stornierung / Terminverschiebung

1. Der Teilnehmer kann bis  Beginn des Kurses/Events jederzeit durch Erklärung gegenüber dem Veranstalter  vom Vertrag zurücktreten. Um Missverständnisse zu vermeiden, wird empfohlen den  Rücktritt unter Angabe des Namens schriftlich zu erklären. Maßgeblich für die  Stornierungsgebühren ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei Veranstalter.  Beim Rücktritt nach bereits erfolgter Buchung eines Erlebnisses beim  Veranstalter erfolgt die Rücktrittsentschädigung, unter Berücksichtigung  gewöhnlich ersparter Aufwendungen und der gewöhnlich möglichen anderweitigen  Verwendung der Leistung nach folgenden pauschalen Prozentsätzen des jeweiligen  Buchungspreises:

ab Zugang der Bestätigung bis zum 31. Tag vor Beginn: 30%,
vom 30. Tag bis zum 15. Tag vor Beginn: 40%
vom 14. Tag bis zum 8. Tag vor Beginn: 50%
vom 7. Tag bis zum 3. Tag vor Beginn: 75%
ab dem 3. Tag (des Beginns): 100%.

Bei Nichterscheinen/ Nichtantritt: ohne vorherige Rücktrittserklärung 100 %.

§6.1 Gültigkeitsdauer von Gutscheinen

1. Die Kochkursgutscheine haben eine Gültigkeitsdauer von drei Jahren, beginnend mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem Sie den Gutschein erworben haben. Während dieser Gültigkeitsdauer kann der Wert der Geschenkgutscheine verwendet werden. Die Gültigkeitsdauer entspricht der gesetzlichen Verjährungsfrist.

2. Während der Gültigkeitsdauer kann ein Kochkursgutschein innerhalb von 12 Monaten ab Ausstellungsdatum für ein bestimmtes Erlebnis eingelöst werden. Sofern auf dem Gutschein kein abweichendes Datum aufgedruckt ist. Das aufgedruckte Datum auf dem Gutschein ist für die Einlösefrist maßgeblich. Aufgrund der Preiskalkulation und Kapazitätsplanung ist eine längere Übernahme des Preissteigerungsrisikos nicht möglich. Nach dem Ablauf der 12-monatigen Einlösefrist kann der Wert des Erlebnisgutscheins im Rahmen der Gültigkeitsdauer verwendet werden. Es besteht lediglich kein Anspruch mehr auf die Einlösung für ein konkretes Erlebnis.


3. Dem Teilnehmer ist es gestattet, dem Veranstalter nachzuweisen,  dass ihm tatsächlich keine oder geringere Kosten als die geltend gemachte  Kostenpauschale entstanden sind. In diesem Fall ist der Teilnehmer nur zur  Bezahlung der tatsächlich angefallenen Kosten verpflichtet.

4. Kreativkopchen empfiehlt den Abschluss einer  Rücktrittskostenversicherung.


5. Der Veranstalter behält sich vor, im Einzelfall eine höhere Entschädigung,  entsprechend ihm entstandener, dem Teilnehmer gegenüber konkret zu beziffernder  und zu belegender Kosten zu berechnen.

6. Ein Rechtsanspruch auf  Änderungen hinsichtlich des Veranstaltungstermins und des Ortes besteht nicht.  Die Änderung kann nur durch Rücktritt und nachfolgenden Neuabschluss eines  Vertrages (Neubuchung) erfolgen. Auch in diesem Fall hat der Veranstalter  Anspruch auf eine pauschale Rücktrittsentschädigung als Ersatz für entstandene  Aufwendungen. Der Restbetrag (Veranstaltungspreis abzüglich der Rücktritts- oder  Stornokosten) wird vom Veranstalter an den Teilnehmer unbar  ausgezahlt.

7. Die Benennung von Ersatzteilnehmern ist grundsätzlich  möglich, sofern auch der Ersatzteilnehmer die erforderlichen  Teilnahmevoraussetzungen erfüllt.

§ 7 Rücktritt durch den Veranstalter - Aufhebung des Vertrages aus  außergewöhnlichen Gründen.

1. Der Veranstalter kann bei Nichterreichen einer in der konkreten Beschreibung  genannten Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Bestimmungen vom Vertrag  zurücktreten:

a) Die Mindestteilnehmerzahl ist in der  Reservierungsbestätigung/Bestätigung angegeben oder es wird dort auf die  entsprechenden Angaben in der jeweiligen Ausschreibung verwiesen (z.B.  vorbehaltlich des Erreichens der Mindestteilnehmerzahl).

b) Der Veranstalter ist verpflichtet, dem Teilnehmer gegenüber die Absage der  Veranstaltung (Kochkurs/Events) unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass  sie wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt  wird.

c) Ein Rücktritt des Veranstalters später als ein Tag vor Beginn  ist nicht zulässig.

2. Ein Rücktrittsrecht besteht, wenn der Veranstalter  die Durchführung der Veranstaltung nicht zumutbar ist, weil die wirtschaftliche  Opfergrenze aus nicht zu vertretenden Umständen überschritten wird.

3. Im Falle des Rücktritts nach Nr. 1-2 durch den Veranstalter wird der Kaufpreis  unbar an den Teilnehmer zurückgezahlt.

4. Wird das Event nach Vertragsschluss infolge höherer Gewalt, wozu auch die Zerstörung von  Unterkünften des Veranstaltungsortes oder gleichwertiger Vorfälle zählen,  unvorhersehbar erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, kann der  Vertrag aufgehoben werden. Für bereits erbrachte Leistungen kann der  Veranstalter ein Entgelt verlangen. Ergeben sich die genannten Umstände nach  Beginn, kann der Vertrag ebenfalls aufgehoben werden. Der Veranstalter hat in  diesem Fall einen Entschädigungsanspruch auf erbrachte oder noch zu erbringende  Leistungen. Ein weiterer Anspruch des Teilnehmers besteht nicht. Eventuelle  Mehrkosten fallen dem Teilnehmer zur Last.

5. Der Veranstalter kann den Vertrag nach Beginn kündigen, wenn der Teilnehmer die Durchführung des Vertrages  ungeachtet einer Abmahnung stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig  verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages auch zum Schutze der anderen  Teilnehmer gerechtfertigt ist oder wenn der Teilnehmer eine  Teilnahmevoraussetzung nicht erfüllt. Kündigt der Veranstalter, so behält er den  Anspruch auf den gesamten Veranstaltungspreis; der Veranstalter muss sich aber  den Wert ersparter Aufwendungen anrechnen lassen.

§ 8 Ausfall

Sofern bei einer Veranstaltung bzw. Kochkurs eine bestimmte technische Einrichtung,  Veranstaltungsort oder die Beteiligung einer bestimmten Person zum Inhalt der  Beschreibung gehört und dieses Fahrzeug, technische Einrichtung,  Veranstaltungsort oder Person am Veranstaltungstag nicht zur Verfügung steht,  behält sich der Veranstalter das Recht vor, die Durchführung des Events, auch  kurzfristig, abzusagen bzw. wenn möglich durch einen gleichwertigen Ersatz zu  ersetzen.

Im Falle des Ausfalls wird der bereits gezahlte Preis unbar an  die Teilnehmer zurückgezahlt.

Kreativkochen verpflichtet sich, alle Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen zu erbringen. Die in den jeweiligen getroffenen Vereinbarungen angegebenen Liefer- und Leistungstermine sind grundsätzlich verbindlich. Kreativkochen ist jedoch von ihrer Lieferungsverpflichtung befreit, sollte die Kochschule an der Erfüllung ihrer Verpflichtungen durch den Eintritt von unvorhersehbaren, außergewöhnlichen Umständen gehindert und diese Umstände trotz zumutbarer Sorgfalt nicht abgewendet werden können (z.B. höhere Gewalt wie Naturkatastrophen, Betriebsstörungen, behördliche Eingriffe ). Tritt einer der oben genannten Umstände ein, so entfallen etwaige Schadenersatzansprüche und Rücktrittsrechte des Auftraggebers.

§ 9 Haftung

1. Die Haftung des Veranstalters für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus  Delikt ist auf Vorsatz und große Fahrlässigkeit beschränkt. Die Haftung im Falle  der Verletzung von Kardinalspflichten wird auf den regelmäßig vorhersehbaren  Schaden begrenzt.

2. Die Schadensersatzhaftung bei der Verletzung  wesentlicher Pflichten für den Fall leichter Fahrlässigkeit und der  Anwendbarkeit von Reisevertragsrecht ist auf den dreifachen Veranstaltungspreis  und auf typische und vorhersehbare Schäden begrenzt, bei der Verletzung von  Nebenpflichten ist die Schadensersatzhaftung ausgeschlossen.

3. Alle Schadensersatzansprüche verjähren in einem Jahr nach ihrer Entstehung. Dies gilt  nicht für Ansprüche wegen unerlaubter Handlung.

4. Auf Ansprüche aus dem  Produkthaftungsgesetz sowie sonstiger Garantiehaftung finden die vorstehenden  Haftungsbeschränkungen keine Anwendung. Gleiches gilt, wenn als Schadensfolge  der Tod oder ein Körper- oder Gesundheitsschaden eingetreten ist.

5. Soweit die Haftung vom Veranstalter ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt dies  auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, gesetzlicher Vertreter und  Erfüllungsgehilfen des Veranstalters.

§ 10 Änderungen der AGB

KreativKochen behält sich das Recht vor, die AGB für  die Zukunft zu ändern oder zu ergänzen. Es gelten die auf der KreativKochen  -Webseite abrufbaren AGB in der jeweiligen Fassung, ohne dass ein gesonderter  Hinweis hinsichtlich einer Änderung erfolgt.

§ 11 Erfüllungsort /  Rechtswahl / Gerichtsstand / Sonstiges

1. Soweit sich aus dem Gesetz  nichts anderes ergibt, ist Erfüllungsort- und Zahlungsort der Geschäftssitz von  Kreativkochen.

2. Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik  Deutschland. Dies gilt nicht, wenn spezielle Verbraucherschutzvorschriften in  Ihrem Heimatland günstiger sind (Art. 29 EGBGB).

3. Haben Sie keinen  allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder in einem anderen  EU-Mitgliedsstaat, oder sind Sie Kaufmann oder haben Sie Ihren festen Wohnsitz  nach Wirksamwerden dieser AGB ins Ausland verlegt oder ist Ihr Wohnsitz oder  gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, ist  ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag  der Fiirmensitz von Kreativkochen.

4. Der Vertragstext wird von  Kreativkochen gespeichert. Die jeweils aktuelle Version der AGB steht Ihnen  unter www.kreativkochen.de/html/impressum___agb.html  zum Abruf zur Verfügung. Eine Buchung auf dieser Webseite kann nur in deutscher  Sprache vorgenommen werden.

Allgemeine Geschäftsbedingungen von 
KreativKochen
Bahnhofstr. 15
83624 Otterfing

Stand: Februar 2007

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